Weissenhäuser Strand - Nutzung der Rampe des Angelvereins

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KiGo
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Okt 2020 28 08:57

Weissenhäuser Strand - Nutzung der Rampe des Angelvereins

Beitrag von KiGo

Moin,

solange Kinderwagen und Rollstuhlfahrer durch die linke Öffnung passen, passen auch 95% aller Kajaks durch die Öffnung.

Das ist (nach meiner Kenntniss) weiterhin ein öffentlicher Strandbereich und kein Privatstrand, daher wird eine / die Öffnung (gehe ich von aus) weiterhin bleiben.

Das ständige Genörgel der Vereinsmitglieder (je oller desto doller) geht mir ziemlich auf den Pinsel, weshalb ich bei den letzten Einsätzen auch mal den Weg durch den Wald genommen habe.

Das mir bekannte Argument der Streitereien ist, dass wir mit unseren Ballonreifen die Böschung beschädigen würden. Jeder Mensch mit normalem Sachverstand allerdings wird erkennen, dass die Trailereigenbauten der Bootsbestitzer weit mehr Abtrag schaffen, alls die meistens genzutzten Wheeleez.

Aber ja, der Verein kümmert sich um seine Anlage und fühlt sich in Teilen ungerecht behandelt (die haben Kosten und Arbeitsdienste), das andere diesen Bereich / Durchgang ebenfalls nutzen (dürfen).

Um hier etwas zur "Befriedung" beizutragen, bin ich die letzten Male entweder durch den Wald, oder ganz an das Ende der Rampe gegangen um über den hinteren Strandbereich ans Wasser zu gelangen.

Da ist die Bootsrampe dann zu Ende und dennoch kommt Dir morgens früh Dr. MiMiMi entgegen mit seinem lieblichen Morgengestänker und Gepöbel als Reaktion auf ein freundliches Guten Morgen - sehr schade aber einigen fehlt halt etwas, was Andere haben... - Meine Meinung!

By the way: je mehr öffentliche Verabredungen hier im Forum erfolgen, desto wahrscheinlicher ist der liebliche Morgengesang zur verabredeten Zeit.
Gruß
Dierk - KiGo

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serious
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Okt 2020 28 11:51

Weissenhäuser Strand - Nutzung der Rampe des Angelvereins

Beitrag von serious

Moin,

also, wenn das eine öffentliche Zuwegung ist, dann müsste der Zugang für Fußgänger und Radfahrer doch in jedem Fall freigehalten werden. Und die Lücke neben der Schranke dürfte m. E. dann gar nicht verschlossen werden. Da diese breit genug für unsere Kayak´s ist, weiß ich gar nicht, worüber sich der Verein dann aufregt. Aber das kann man doch mit den zuständigen Behörden vor Ort klären?! Sollte die oben geäußerte Auffassung bestätigt werden, könnte man den Verein doch schriftlich davon in Kenntnis setzen. Damit werden die Nörgeleien wohl kaum aufhören, aber man hat rechtliche Klarheit. Die Jungs können dann ja gern die Polizei holen....

Gruß Udo
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SEBO
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Okt 2020 28 19:25

Weissenhäuser Strand - Nutzung der Rampe des Angelvereins

Beitrag von SEBO

Es sind verbitterte Alte Leute die vermutlich Langeweile haben. Ich habe schon öfter erlebt, wie Leute schikaniert wurden und Ihr Belly oder Kayak über die Leitplanke wuchten mussten. Es ist ja nun nicht so, dass man durch einen privaten Garten geht oder aber den Boden beschädigt. Die aufgestellten Schilder sieht man ehe erst wenn man durch ist.

Ich reagiere nicht auf die Nörgler und aber eine Lösung wäre nach Jahren mal angebracht.
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KiGo
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Weissenhäuser Strand - Nutzung der Rampe des Angelvereins

Beitrag von KiGo

serious hat geschrieben: 28. Okt 2020, 11:51 ... Aber das kann man doch mit den zuständigen Behörden vor Ort klären?! ...
Das Thema der Klärung sehe ich tatsächlich auf Klägerseite. Wenn sich die Vereinskollegen so sicher sind, dass es verboten ist den Strandzugang zu nutzen, dann ist es doch auch in Klägerinteresse das z.B. durch den Aushang eines amtlichen Schreibens vor der Schranke kenntlich zu machen.

So "trommeln" die Kollegen nur unnötig rum, schaffen aber keine Fakten - weil Sie es nicht können, da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt (weiterhin meine persönliche & behördlich nicht bestätigte Meinung)

Das Gerede zum Maschendrahtzaun zwischen den Pfosten ist so alt wie mein Kajak....
Gruß
Dierk - KiGo

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serious
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Weissenhäuser Strand - Nutzung der Rampe des Angelvereins

Beitrag von serious

:daumen: Genau! In dem Moment, in dem aber Fakten geschaffen werden sollten, also die Lücke vom Verein mit einem Zaun geschlossen würde, wäre spätestens ein (schriftlicher) Antrag auf Prüfung und ggf. behördliches Einschreiten ratsam.

Gruß Udo
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