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C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 10:34
von Ostseefisch
In § 4 LFischVO wird kein Beifang erwähnt es geht da nur um die Behandlung von Fischen innerhalb der Schonzeit/Mindestmaße.

Da ist kein logischer Widerspruch denn das Landesgesetz sagt welche Fische gefangen werden dürfen, das Bundesgesetz sprich der Tierschutz sagt wann man überhaupt Angeln darf.

Thomas

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 11:14
von ronram
.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 11:20
von Ostseefisch
Schaff dir mal nen anderen Tonfall an, nur weil nicht jeder die gleiche Meinung hat wie du, gibt dir das noch lange nicht das Recht andere als Betonköpfe und Gehirngewaschen zu bezeichnen.

Thomas

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 17:26
von MarioSchreiber
...was mich mal wieder in der Meinung bestätigt das C&R-Debatten über kurz oder lang nur im Streit enden ....

Ruhig Leute !

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 17:53
von uwe123
MarioSchreiber hat geschrieben: 23. Jun 2017, 17:26 ...was mich mal wieder in der Meinung bestätigt das C&R-Debatten über kurz oder lang nur im Streit enden ....

Ruhig Leute !
:daumen: :daumen: :daumen:

Es gibt genug Foren wo gestritten, geläster und auch beleidigt wird.
Das ist Gott sei Dank hier nicht so und so soll es auch bleiben.
Der seinen Frust abladen will soll doch dann wo anders lästern :ot:

MFG
uwe123

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 18:49
von Frank Buchholz
[*]Nun darf der er weiterhin im Angelverein bleiben und seinem Hobby an der Ruhr nachgehen. Ob er jedoch weiterhin seine Fänge mit dem Zusatz „Catch und Release“ in einer Tageszeitung veröffentlichen möchte, steht nicht im Raum.[*]

Damit ist doch alles fein geregelt: der junge Mann hat seine Lektion gelernt, geht weiter fischen und ist in Zukunft vorsichtiger damit sich selbst in der Zeitung(!) einer Straftat zu bezichtigen. Auf so etwas MÜSSEN Aufsichtsbehörden reagieren. Ich finde auch die Reaktion des Vereins nachvollziehbar. Von Leuten die "C&R" öffentlich proklamieren und Bestrafung provozieren würde ich mich auch distanzieren.

Ich darf hier in S-H praktisch soviel zurücksetzen wie ich will und möchte dass das auch so bleibt, schon aus beruflichem Interesse. Aus ästhetischen Gründen halte ich meine Fische lebendig in die Kamera, was danach mit ihnen passiert geht das Internet nichts an. Punkt.

Gruß
:wink2:
Frank

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 23. Jun 2017, 18:53
von asphaltsau1
Versucht mal den hier sonst so höflichen Ton aufrecht zu erhalten.
Der zeichnet uns schließlich aus. :wink:

Die Debatte um die Gesetzeslage an sich, ist durchaus interessant. (so lange es nicht um Pro und Contra C&R geht)
Nur leider sind die wenigsten hier Volljuristen.
@Sebastian: du scheinst einer zu sein!?
Für den durchschnittlichen Angler unter uns ist es schon eine erhebliche (auch zeitlich betrachtet) Herausforderung,
dort überhaupt durchzusteigen.
Zu viele Paragraphen, zu viel Stellen, keine eindeutige Gewichtung.
Uns bleibt das, was wir im Fischereischeinlehrgang gelernt haben,
und was wir so lesen.

Von Gesetzeswegen wäre es schön, wenn es eine eindeutige Regelung geben würde,
was das Thema anbelangt.
Bis jetzt ist es einfach oft eine Interpretationsfrage.
Klar kann man seinen Standpunkt vertreten und so argumentieren, dass es in sich schlüssig ist.
Aber oft hat das "Gegenüber" ebenfalls seine Argumente.
So lange keine klare Regelung gibt, die keinerlei Interpretationsfreiräume lässt,
wird es im Zweifel wohl immer eine Auslegungssache und Ermessensfrage bleiben,
die oftmals von den Begleitumständen abhängt.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 24. Jun 2017, 04:42
von Kveite
Moin...


vielleicht besser Ihr macht hier zu?
Ich wollte keinen Streit vom Zaun brechen, mir erschien der Vorgang als solches interessant. Dank Internet besteht ja nun die Möglichkeit alles und jeden Vorgang publikumswirksam in Szene zu setzen, dass man das nicht auch muss ist meine Intention gewesen. Wenn wir Angler tatsächlich etwas gegen die Gesetze/Verordnung unternehmen wollen würden, könnten wir das!
Bei etwa 3,8 Mio Angler in Deutschland, wer sollte die mit einer Petition aufhalten?

Was mich persönlich interessieren würde...
Bei aller Regelwut die wir mittlerweile in der EU haben, warum wird hier nicht vereinheitlicht?

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 24. Jun 2017, 09:38
von revierratte
Was mich persönlich interessieren würde...
Bei aller Regelwut die wir mittlerweile in der EU haben, warum wird hier nicht vereinheitlicht?
Es gibt doch nicht mal in Deutschland einheitliche Regeleungen, ist Ländersache. Wie soll man das denn in der EU umsetzen? Wäre schon wenn so so wäre.
Ich finde auch die Reaktion des Vereins nachvollziehbar. Von Leuten die "C&R" öffentlich proklamieren und Bestrafung provozieren würde ich mich auch distanzieren.
Ich sehe das eher gespalten, ich sehe es besser der Angelverein setzt sich für sein Mitglied ein und distanziert sich nicht öffentlich von ihm.
Die Vereinsvorstände sind alles auch Angler. Ich halte es für völlig un unvorstellbar, das Verantwortliche es als verwerflich ansehen einen Fisch zrückzusetzen. Von daher ist es für mich eine Doppelmoral ganz vieler Angelvereine. Offiziell wird gesagt, es gibt Gesetzte, aber inoffiziell werden die Fische zurückgesetzt.

Man sollte eher gemeinsam sich dafür einsetzen, daß es "vernünftige" Gesetze gibt, die es erlauben auch Fische zurückzusetzten.

Da wo es nur um Kommerz geht, wo kapitale Fische in so eine Art "Puff" nur geangelt werden und immer zurückgesetzt werden, ist eine völlig andere Situation als wenn ich angeln gehe und drei Hechte fange. Einen nehmen ich mit, zwei setzte ich zurück.

Ich fände es schade, wenn man ein Thema schließen würde, nur weil es unterschiedlich Auffassungen gibt. Dieses ist ein Fachforum, und eine Diskussion ohne andere zu beleidigen sollte möglich sein.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 24. Jun 2017, 10:05
von Frank Buchholz
revierratte hat geschrieben: 24. Jun 2017, 09:38
Man sollte eher gemeinsam sich dafür einsetzen, daß es "vernünftige" Gesetze gibt, die es erlauben auch Fische zurückzusetzten.
Aber die haben wir doch!

99% der Nichtangler die ich kenne finden es völlig in Ordnung einen Fisch für die Entnahme zu angeln, genauso wie sie es begrüßen wenn ich einen Fisch zurücksetze damit er z.B. noch wachsen kann oder weil er nicht mehr schmeckt etc. aber NIEMAND den ich kenne bringt Verständnis dafür auf Fische "nur zum Spaß" zu fangen.

Das Landesgesetzt in S-H bildet das sehr genau so ab. Leider wird dies vor allem auf Vereins- und Verbandsseite immer wieder schlichtweg ignoriert bzw. verleugnet und stumpf behauptet das Zurücksetzen wäre verboten, d.h. bei "Vergleichsanglen" gehen 20cm Flundern mit ausgesetztem Mindestmaß in die Wertung ein und werden für die Katze mitgenommen.

Als Begründung wird dann auf solche Hornochsen wie den jungen Mann hier verwiesen der öfffentlich proklamiert dass er auf den gezielten Fang ohne Verwertungsabsicht nicht verzichten wolle. Dagegen finde die Reaktion dieses Vereins insofern angemessen als dass er nach einer kritischen Auseinandersetzung auf weitere Konsequenzen verzichtet. Die Distanzierung von einem Mitglied das geltendes Recht öffentlich bricht ist nicht zu vermeiden.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 24. Jun 2017, 10:26
von Onkel Hein
ronram hat geschrieben: 22. Jun 2017, 20:18
Ich betone:
Das Zurücksetzen eines Fisches ist nicht strafbar!
Es existiert in ganz Deutschland keine Strafvorschrift für das Zurücksetzen.

Das Zufügen von länger anhaltendem Leid ist strafbar (§ 17 TierSchG).
Damit kann man kollidieren, wenn man lange Fotosessions abhält.
Das bloße Zurücksetzen ist nicht strafbar.
Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit.
Die LFischVO ahndet bei gewissen Fischen mit Bußgeld eine Nicht-Zurücksetzen...
Ein Zurücksetzen ist ersteinmal gar nichts. Erst dann, wenn man es übertreibt (lange an der Luft halten) (evtl. strafbar) oder wenn man herumposaunt, dass man komplett ohne Verwertungsabsicht ans Wasser gegangen ist (evtl. OWi) kann es problematisch werden.
Der vernünftige Grund für das Zufügen von Schäden ist abgedeckt wenn ich für meinen Zielfisch eine Verwertungsabsicht habe. Beifang geht zurück. Töte ich diesen, mache ich mich strafbar (§ 17 Abs. 1 TierSchG). Das reine Zurücksetzen von Beifang kann alleine deshalb nicht rechtswidrig sein, weil es explizit in der LFischVO gefordert wird.

Ich weiß irgendwie nicht genau was dein Problem ist. Warum explodierst du hier gleich so? Revierratte hat es vielleicht nicht ganz korrekt formuliert, es kam aber sinngemäß rüber. Dein Post ist übrigens teilweise auch falsch. Du behauptest das bloße Zurücksetzen ist auch keine Ordnungwidrigkeit. Das stimmt so nicht! Ich verweise hier mal auf die in Bayern gültige Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz, in der im §32 hier unter 1.d explizit auf das Zurücksetzen fangfähiger Fische hingewiesen wird. So ist es jedenfalls bei uns. Wie es in anderen Bundesländern geregelt wird weiß ich nicht.
Also wenn du schon so ein Erbsenzähler bist (wegen Straftat/OWI, und hierfür entschuldige ich mich jetzt gleich wieder) dann solltest du auch deine Posts vorab mal gründlich durchdenken, richtig formulieren und dann erst schreiben, und nicht andere wegen Nebensächlichkeiten gleich so an den Pranger stellen. Hier im Forum herrscht ein freundlicher Umgangston und der soll auch so bleiben!


Auszug aus der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG)
§ 32
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 77 Abs. 1 Nr. 4 BayFiG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 11 Abs. 1, 2, 3 Satz 1, Abs. 5, 6 oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit einer Verordnung des Bezirks oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit einer vollziehbaren Anordnung oder entgegen § 11 Abs. 8
a)
Fische während der festgesetzten Schonzeiten fängt,
b)
Fische vor Erreichen der festgesetzten Schonmaße fängt,
c)
untermaßige oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische nicht unverzüglich in dieselbe Gewässerstrecke zurücksetzt,
d)
unter Einhaltung der festgesetzten Fangbeschränkungen gefangene Fische oder gefangene Fische ohne Fangbeschränkung wieder aussetzt,
e)
gefangene Fische anderer als der in § 11 Abs. 3 Satz 1 genannten Arten wieder aussetzt,

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 27. Jun 2017, 08:36
von Ribnob
Hallöchen Allerseits,
Eine einheitliche Regelung wäre seeeehr schön...Da fischt du an deinem Heimatgewässer, welches einige km weiter in einem anderen Land weiterfliesst...hier in deinem Heimatgewässer züchtest du kleine Lachse und Meefoos,mit einem, für den Verein, erheblichen Finanziellem und zeitlichem Aufwand,und wenn diese Fischlein,wie in jedem Jahr,die Grenze des Landes verlassen,in dem sie GANZJÄHRIG geschützt sind,stehen die Nachbarangler mit schönen Spinnflitzen am Ufer und fischen gerade eben diese Lachse aus dem Fluss,mit den Worten: Oh guck mal schöne kleine Forellenkens, da diese eben in dem Land nicht geschützt sind...und man kann den Unterschied natürlich nicht erkennen,neiiiin....
Die kriegen weder EU noch Landesweit irgendwas auf die Kette,da eben zu viel Lobbyisten......aaaach ich schweife ,glaube ich, vom Thema ab.....
Wie war das noch mit C& R....... :zwink:
MfG Nobby... :daumen:

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 27. Jun 2017, 09:30
von Malte
Kenn ihn ganz gut!
Der hat genug zu leiden Momentan...

Ihm wurde jegliches Angelgerät entfernt und von der Polizei beschlagnahmt, er darf voraussichtlich nie wieder einen Angelschein machen. Mit Pech muss er wohl auch seine Haustiere abgeben, da der Bla .. Verein nun diese Tiere auch in Gefahr sieht.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 27. Jun 2017, 09:44
von Onkel Hein
Malte hat geschrieben: 27. Jun 2017, 09:30
Ihm wurde jegliches Angelgerät entfernt und von der Polizei beschlagnahmt, er darf voraussichtlich nie wieder einen Angelschein machen. Mit Pech muss er wohl auch seine Haustiere abgeben, da der Bla .. Verein nun diese Tiere auch in Gefahr sieht.
Das glaube ich nicht! In welchem Land wohnt der nochmal? Was wurde da genau beschlagnahmt? Wenn dem so ist hat der Angelkamerad hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt aufgesucht.

C & R führt zur Strafe

Verfasst: 27. Jun 2017, 14:35
von Malte
Mülheim in NRW ..