Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
- Tigershark
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Okt 2025
24
16:02
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Hallo Zusammen,
ab dem 10. Januar 2026 gilt neues EU-Recht, zum Schutz der Fischbestände. Leider konnte ich nicht herausfinden ob es sich um ein EU-Verordnung handelt, die unmittelbar für alle EU-Staaten binden ist und gilt oder ob es eine EU-Richtlinie ist, die dann noch von den jeweiligen EU-Staaten in nationales Recht überführt werden muss.
Jedenfalls müssen in der EU Salzwasser-Sportangler Fänge von Wolfsbarsch, Thunfisch und Aal verpflichtend registrieren. Hierzu soll eine App eingerichtet werden, in der die Fänge mit weiteren Daten, wie Standort, Größe, etc. eingetragen werden sollen.
Zu all dem habe ich bisher nur aus den Niederlanden Informationen. Es ist nach unterschiedlichen Quellen auch nicht klar, ob die App-Lösungen nur für die Niederlande gelten soll, was ich aber vermute. Die App konnte ich Ende September schon in einer Vorversion bei meinem „Kutterkapitän“ sehen. Ich gehe davon aus, dass die App in den nächsten Wochen via Sportvisserij Nederland beworben wird. Wie immer, wenn es neue Regularien gibt, würde ich zudem anfänglich mit verstärkten Kontrollen rechnen.
Hier noch der Link zum Artikel aus der Septemberausgabe von „Het Visblad“, dem Magazin von Sportvisserij Nederland: https://www.sportvisserijnederland.nl/a ... aling.html
Beste Grüße von der stürmischen Küste in NL
Markus / TiGERshark
ab dem 10. Januar 2026 gilt neues EU-Recht, zum Schutz der Fischbestände. Leider konnte ich nicht herausfinden ob es sich um ein EU-Verordnung handelt, die unmittelbar für alle EU-Staaten binden ist und gilt oder ob es eine EU-Richtlinie ist, die dann noch von den jeweiligen EU-Staaten in nationales Recht überführt werden muss.
Jedenfalls müssen in der EU Salzwasser-Sportangler Fänge von Wolfsbarsch, Thunfisch und Aal verpflichtend registrieren. Hierzu soll eine App eingerichtet werden, in der die Fänge mit weiteren Daten, wie Standort, Größe, etc. eingetragen werden sollen.
Zu all dem habe ich bisher nur aus den Niederlanden Informationen. Es ist nach unterschiedlichen Quellen auch nicht klar, ob die App-Lösungen nur für die Niederlande gelten soll, was ich aber vermute. Die App konnte ich Ende September schon in einer Vorversion bei meinem „Kutterkapitän“ sehen. Ich gehe davon aus, dass die App in den nächsten Wochen via Sportvisserij Nederland beworben wird. Wie immer, wenn es neue Regularien gibt, würde ich zudem anfänglich mit verstärkten Kontrollen rechnen.
Hier noch der Link zum Artikel aus der Septemberausgabe von „Het Visblad“, dem Magazin von Sportvisserij Nederland: https://www.sportvisserijnederland.nl/a ... aling.html
Beste Grüße von der stürmischen Küste in NL
Markus / TiGERshark
- vatas-sohn
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Okt 2025
24
19:06
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Sehr interessant!
Mich würde interessieren, ob da auch die Berufsfischerei ihre Fänge registrieren muß und wie das dann kontrolliert werden soll. Lediglich den Freizeitanglern das aufzubürden triebe einen weiteren Keil zwischen die beiden Lager.
Grüße!
Ron
"Wenn der Mensch so viel Vernunft hätte wie Verstand, wäre vieles einfacher." (Linus Pauling)
Ron
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Okt 2025
24
19:50
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Hallo Ron,
mehr weiß ich leider noch nicht, daher auch nicht, ob und wie das Berufsfischer betrifft. Auch nicht, ob das nur "richtige" Thunfische betrifft oder auch den Bonito/Skipjack (Katsuwonus pelamis), der auch im Sommer gelegentlich hier in der südlichen Nordsee auftaucht und der üblicherweise unsere Tunfischdosen befüllt, aber eigentlich eine Makrele ist. Der Kutterkapitäne, den ich oben erwähnt habe, hat bei div. Ausfahrten dieses Jahr immer wieder springende größere Fische bei seinen Ausfahrten gesehen und geht davon aus, dass es entweder junge Thunfische oder eben Bonitos waren. Beides ist möglich, wenn man folgende Meldungen betrachtet:
https://www.blinker.de/angelmethoden/ra ... eroeffnet/
https://www.blinker.de/angelmethoden/me ... ie-ostsee/
Sobald ich mehr erfahre, werde ich es hier posten.
Beste Grüße
Markus
mehr weiß ich leider noch nicht, daher auch nicht, ob und wie das Berufsfischer betrifft. Auch nicht, ob das nur "richtige" Thunfische betrifft oder auch den Bonito/Skipjack (Katsuwonus pelamis), der auch im Sommer gelegentlich hier in der südlichen Nordsee auftaucht und der üblicherweise unsere Tunfischdosen befüllt, aber eigentlich eine Makrele ist. Der Kutterkapitäne, den ich oben erwähnt habe, hat bei div. Ausfahrten dieses Jahr immer wieder springende größere Fische bei seinen Ausfahrten gesehen und geht davon aus, dass es entweder junge Thunfische oder eben Bonitos waren. Beides ist möglich, wenn man folgende Meldungen betrachtet:
https://www.blinker.de/angelmethoden/ra ... eroeffnet/
https://www.blinker.de/angelmethoden/me ... ie-ostsee/
Sobald ich mehr erfahre, werde ich es hier posten.
Beste Grüße
Markus
- Mefofreund
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Okt 2025
25
03:32
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Guten Morgen Markus,
das sind wir ja schon aus Norwegen gewöhnt.
Halte uns bitte weiter auf dem laufenden.
VG Jörg
das sind wir ja schon aus Norwegen gewöhnt.
Halte uns bitte weiter auf dem laufenden.
VG Jörg
- Lowpull
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Okt 2025
26
12:47
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Gruß, Frank !
- Tigershark
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Nov 2025
28
10:05
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal UPDATE ! und Lachs
Hallo Zusammen,
heute gabe es auf Blinker.de ein Update. Dort steht für Deutschland nund Wolfsbarsch und Lachs auf der Liste. siehe https://www.blinker.de/angelmethoden/me ... ng-der-eu/
Die Angaben zu Wolfsbarsch, Thunfisch und Aal scheinen sich, wie von mir zunächst vermutet doch auf die Niederlande zu beziehen.
Leider gibt es meines Wissenen nach noch kein Update zur App, weder in NL noch bei uns für die Nord- und Ostsee
heute gabe es auf Blinker.de ein Update. Dort steht für Deutschland nund Wolfsbarsch und Lachs auf der Liste. siehe https://www.blinker.de/angelmethoden/me ... ng-der-eu/
Die Angaben zu Wolfsbarsch, Thunfisch und Aal scheinen sich, wie von mir zunächst vermutet doch auf die Niederlande zu beziehen.
Leider gibt es meines Wissenen nach noch kein Update zur App, weder in NL noch bei uns für die Nord- und Ostsee
- Tigershark
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Dez 2025
03
19:07
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Hallo Zusammen,
heute gab es endlich mal eine erste "ofizelle" Stellungnahme aus Deutschland, in diesem Fall vom Landesverband Schleswig-Holstein e.V., zu diesem Thema:
https://lav-sh.de/informationen-zur-mel ... 0-01-2026/
heute gab es endlich mal eine erste "ofizelle" Stellungnahme aus Deutschland, in diesem Fall vom Landesverband Schleswig-Holstein e.V., zu diesem Thema:
https://lav-sh.de/informationen-zur-mel ... 0-01-2026/
- KajakOlli
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- Alter: 51
Dez 2025
07
18:27
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Moin
Ja unsere "Regierung" (kommt das von Gierig?) hat da wohl wieder, wie so oft, was falsch gemacht.
Da wird so ein sinnloser Blödkram beschlossen und keiner weiß Bescheid.
Und das mach mal einem Urlaubts-Touristen-Angeschlein-Käufer ohne Fischereiprüfung klar.
Selbst in der Schlei, meinem Wohnzimmer, wissen nicht mal einheimische Angler mit Prüfung, Angelschein und Karte bescheid, was Erlaubt ist und was nicht. Weil überall verschiedene und veraltete Schonzeiten, Mindestmaße und Vorschriften drin stehen in den ach-so-guten Foren und Ämter.
Kurz nur zur Schlei, was man beachten muss und falsch verstanden wird: Die schlei ist kein EU-Gemeinschaftsgewässer. Darum gilt ab Schleimünde bis Schleswig kein Aalfangverbot und keine Schonzeit für den Aal. Auch Dorsche dürfen gefangen werden. Hat dann auch keine Schonzeit und kein Fangverbot. Auch kein Baglimit??? Wer weiß das?
Schleimünde bis Arnis holst Du Dir in Kappeln die Karte, von Arnis bis Büstorfer Breite bei irgendwo und bis Schleswig darfst Du nur mit Wurm und Teig ab Mai.
Die Noore inklusive Lindauer Noor sind nur mit extra Karte befischbar obwohl die n der Karte mit drin stehen.#
Schleppen ist verboten in der Kappelner Karte, Maasholm erlaubts für die gleiche Strecke?
Dazu kommt, dass das Aal Mindestmaß 50cm beträgt, laut Küstenfischereiverordnung. Die Schlei ist kein Binnengewässer, wissen viele nicht. Ein Meeresarm, kein Fjord.
Braune Meerforellen sind keine Bachforellen
Letzt sah ich 2 Angler, wissen dass Schonzeit ist und knüppeln 2 kleine Meerforellen ab weil sie geschluckt haben und man dafür ja extra ne Aldi-Kühltasche im Auto hat falls ne Mefo zu klein oder braun ist. Kann man ja nicht vermeiden dass die schlucken. Also gleich wieder rein mit dem Tauwurm und erst ran gehen wenn 10 Meter schnur genommen wurden.
Heringe wirft man in den Eimer ohne Betäubung und Stich/Schnitt. "Mach ich dann wenn mehr drin sind", hab ich gehört vom Angler aus Bremen. Seine Frau hat nur gelacht.
In Kappeln am Hafen wirft man Heringe auf den Boden zum Töten und dann in die Tüte. Aha, so gehts mit dem Urlaubsfischereischein.
Und dann kommt die Regierung, und will, dass ich nen Fisch irgendwo eintrage, den ich zurücksetzte oder mitnehme? Mit App? Zum digitalen Fischreischein sag ich jetzt mal nix.
Beste Grüße, Olli
Ja unsere "Regierung" (kommt das von Gierig?) hat da wohl wieder, wie so oft, was falsch gemacht.
Da wird so ein sinnloser Blödkram beschlossen und keiner weiß Bescheid.
Und das mach mal einem Urlaubts-Touristen-Angeschlein-Käufer ohne Fischereiprüfung klar.
Selbst in der Schlei, meinem Wohnzimmer, wissen nicht mal einheimische Angler mit Prüfung, Angelschein und Karte bescheid, was Erlaubt ist und was nicht. Weil überall verschiedene und veraltete Schonzeiten, Mindestmaße und Vorschriften drin stehen in den ach-so-guten Foren und Ämter.
Kurz nur zur Schlei, was man beachten muss und falsch verstanden wird: Die schlei ist kein EU-Gemeinschaftsgewässer. Darum gilt ab Schleimünde bis Schleswig kein Aalfangverbot und keine Schonzeit für den Aal. Auch Dorsche dürfen gefangen werden. Hat dann auch keine Schonzeit und kein Fangverbot. Auch kein Baglimit??? Wer weiß das?
Schleimünde bis Arnis holst Du Dir in Kappeln die Karte, von Arnis bis Büstorfer Breite bei irgendwo und bis Schleswig darfst Du nur mit Wurm und Teig ab Mai.
Die Noore inklusive Lindauer Noor sind nur mit extra Karte befischbar obwohl die n der Karte mit drin stehen.#
Schleppen ist verboten in der Kappelner Karte, Maasholm erlaubts für die gleiche Strecke?
Dazu kommt, dass das Aal Mindestmaß 50cm beträgt, laut Küstenfischereiverordnung. Die Schlei ist kein Binnengewässer, wissen viele nicht. Ein Meeresarm, kein Fjord.
Braune Meerforellen sind keine Bachforellen
Letzt sah ich 2 Angler, wissen dass Schonzeit ist und knüppeln 2 kleine Meerforellen ab weil sie geschluckt haben und man dafür ja extra ne Aldi-Kühltasche im Auto hat falls ne Mefo zu klein oder braun ist. Kann man ja nicht vermeiden dass die schlucken. Also gleich wieder rein mit dem Tauwurm und erst ran gehen wenn 10 Meter schnur genommen wurden.
Heringe wirft man in den Eimer ohne Betäubung und Stich/Schnitt. "Mach ich dann wenn mehr drin sind", hab ich gehört vom Angler aus Bremen. Seine Frau hat nur gelacht.
In Kappeln am Hafen wirft man Heringe auf den Boden zum Töten und dann in die Tüte. Aha, so gehts mit dem Urlaubsfischereischein.
Und dann kommt die Regierung, und will, dass ich nen Fisch irgendwo eintrage, den ich zurücksetzte oder mitnehme? Mit App? Zum digitalen Fischreischein sag ich jetzt mal nix.
Beste Grüße, Olli
- KajakOlli
- Beiträge: 235
- Registriert: 30. Okt 2011, 20:48
- Mein Kayak: Savage Gear E-Rider Kayak
- Kayak-Pate: Nein
- Wohnort: Kappeln
- Alter: 51
Dez 2025
08
21:30
Neue EU Regularien - Verpflichtende Fangregistrierung im Salzwasser für Wolfbarsch, Thunfisch und Aal
Achja: Bei Hejfish müssen die Fänge laut Zusatzbestimmung auch eingetragen werden für die Schlei 
"Bis bald am Wasser"