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KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 1. Mai 2017, 13:40
von MarioSchreiber
Aus gegebenem Anlass möchte ich noch mal daran erinnern das jeder der nicht aus SH kommt noch die Fischereiabgabe für 2017 lösen muss (so er das noch nicht getan hat) !
Zusätzlich zur aktuellen Abgabe in eurem Bundesland.
Eure Scheine müssen die Marke für 2017 haben und ihr müsst die Zusatzschein für SH mit aktuellen Marke mitführen !
https://service.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/Application/DienstEinstieg.aspx?fid=19
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 1. Mai 2017, 13:46
von MarioSchreiber
Hie im Anhang noch mal der Ergänzungsschein zum ausdrucken.
Einfach die Marke kaufen und aufkleben !
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 1. Mai 2017, 14:56
von Lokalrunde
Wenn man online die "Marke" kauft ist das n Din A4 Blatt.
Also die braucht man nirgens einkleben.
Einfach unterschreiben und mitführen.
Da braucht man auch keinen Ergänzungsschein.
Allerdings muss man selbstverständlich den Angelschein mitführen, wenn man nicht aus SH kommt auch noch mit der aktuellen Marke des Herkunfts Bundeslandes.
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 2. Mai 2017, 11:10
von slapped
Welche Marke des Herkunftbundeslandes?
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 2. Mai 2017, 11:16
von gobio
Hi.
Bei mir nennt sich das Ding Bundesfischereischein. Marken gibt es in Niedersachsen nicht.
Reicht aber in der Konstellation, wenn ich mir den Schein Online bestelle.
Alle die Keinen Bundesfischereischein oder Abgaben aus Ihren Bundesländern haben, können wohl den Urlauberschein für 28 Tage nehmen.
Gruß
Mirco
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 2. Mai 2017, 11:23
von slapped
Also ich hab mir bis jetzt immer meine Marken bei Baltic Köln in Burg Staaken geholt und da hat man mir beim ersten mal auch den Zusatzzettel dazu gegeben. Und in Verbindung mit dem Angelschein war das auch immer in Ordnung.
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 2. Mai 2017, 11:56
von gobio
Hi.
Musst nur gucken welchen Du dann hast. Den Urlauberschein kann man, glaueb ich, nur zweimal im Jahr beantragen.
Gruß
Mirco
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 2. Mai 2017, 12:34
von Lokalrunde
slapped hat geschrieben: 2. Mai 2017, 11:10
Welche Marke des Herkunftbundeslandes?
Naja ich komme aus Hamburg, darum muß ich den Angelschein mit gültiger Marke 2017 von Hamburg haben und die Fischereiabgabe für SH bezahlen.
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 2. Mai 2017, 13:00
von Weserfisch
Lokalrunde hat geschrieben: 2. Mai 2017, 12:34
slapped hat geschrieben: 2. Mai 2017, 11:10
Welche Marke des Herkunftbundeslandes?
Naja ich komme aus Hamburg, darum muß ich den Angelschein mit gültiger Marke 2017 von Hamburg haben und die Fischereiabgabe für SH bezahlen.
In Niedersachsen bekommt man den Bundesfischereischein auf Lebenszeit, da braucht man keine Jahresmarken. Fischereirecht ist halt Ländersache und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden...
KFO- Fischereiabgabe für Schleswig Holstein
Verfasst: 2. Mai 2017, 19:01
von slapped
Dann bin ich ja beruhigt
